Bitte bringen Sie folgendes zu Ihrem Termin mit:
(Für die Behandlung im SG Wundzentrum Erfurt ist eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege notwendig. Häusliche Krankenpflege ist auch außerhalb des Haushalts möglich, z.B. in einer spezialisierten Einrichtung. Häusliche Krankenpflege wird auf Formular 12 auch für das SG Wundzentrum Erfurt verordnet. Die Erstverordnung gilt für bis zu 4 Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden.)
Am besten vom Arzt per Arztbrief:
Falls vorhanden:
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €, allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels, leisten (§ 31 SGB V Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 S. 1 SGB V).