SG Wundzentrum
Saager & Griebel
 

Das Vorgehen

  • Die im Krankenhaus mit der Wundversorgung betrauten Personen dokumentieren den Verlauf der Behandlung und die verwendeten Materialien.
  • Wenn die Entlassung des Patienten feststeht kontaktieren sie das SG Wundzentrum.
  • Ein separater Wund-Überleitungsbogen (kurzer Bericht) wird dem Patienten mit dem Arztbrief von Ihnen mitgegeben. Das Wundzentrum erstellt eine Empfehlung für die weitere Wundtherapie sowie Angaben über die benötigten Materialien (Hilfsmittel und Wundprodukte).
  • Abhängig von den patientenspezifischen Notwendigkeiten können die mit der stationären Überleitung betrauten Personen zusammen mit dem SG Wundzentrum Erfurt frühzeitig vor der Entlassung interne Kollegen/-innen oder externe Versorgungspartner (z. B. ambulante Pflegedienste, Pflegeheime/stationäre Altenpflegeeinrichtungen, Homecare bzw. Sanitätshaus Kooperationspartner, Podologen, Orthopädie-Schuhtechniker, Lymphtherapeuten) für die Weiterführung der Therapie hinzuziehen.
  • Der Patient verlässt das Krankenhaus mit den oben erwähnten Papieren.
  • Zur Sicherstellung der Versorgungsqualität und der Verhinderung von Versorgungsbrüchen kann der Krankenhausarzt eine für bis zu sieben Tagen ausreichende Verordnung an Arznei- und Verbandmitteln ausstellen (gemäß §39 (1a) SGB V).
  • Nach der Entlassung kontaktiert der Patient seinen weiterbehandelnden Arzt bzw. das SG Wundzentrum Erfurt. Die ggf. weitere Verordnung von Verbandmitteln erfolgt durch den Arzt. Mit der Lieferung der benötigten Materialien kann vom Patienten das SG Wundzentrum beauftragt werden.